Schulärztin

Schulärztin
 Dr. Yasmin Zedan
     

Anwesenheit an unserer Schule
Montag: 7:40 - 14:40

Donnerstag: 13:00 - 15:30

Freitag: 7:30 - 9:00

Turnbefreiungen nur ab 2 Wochen Dauer.
Bis 2 Wochen: Eltern / SchoolFox

 

Schulärzte und Schulärztinnen tragen Sorge dafür, dass gesundheitliche Beeinträchtigungen und Bedürfnisse von Schüler/innen erkannt werden und entsprechend darauf reagiert wird. Alle Schüler/innen werden einmal jährlich untersucht. Bei Verdacht auf gesundheitliche Störungen werden die Erziehungsberechtigten informiert.

Schulärzt/innen führen keine Behandlungen durch, leisten aber Erste Hilfe bei Verletzungen und akuten Erkrankungen. Sie beteiligen sich an der Gesundheitsförderung und Gesundheitserziehung an Schulen.

So könnten sich Fragen an Schulärzte und Schulärztinnen aus der Sicht von Schüler/innen stellen:

  • Die ganze Zeit bin ich so müde und energielos.
  • Vor Prüfungen habe ich immer Durchfall, manchmal auch Erbrechen.
  • Ich glaube, ich bin schwanger.
  • Ich kann es nicht unterlassen, mich zu ritzen.

Aus der Sicht von Lehrer/innen könnten Fragen folgendermaßen lauten:

  • Die Eltern haben gesagt, das Kind hätte Epilepsie – kann es trotzdem am Lehrausgang teilnehmen?
  • Diese Schülerin erscheint mir sehr dünn und ist immer so müde – könnte dies auf eine Essstörung hinweisen?
  • Beim Turnen habe ich bemerkt, dass das Kind blaue Flecken am ganzen Körper aufweist.

Was tun Schulärzte und Schulärztinnen? Auf welche Weise?

  • Schulärzte und Schulärztinnen untersuchen Schüler/innen einzeln (oder in Begleitung einer Freundin bzw. eines Freundes), damit Krankheiten, Entwicklungsstörungen und besondere Belastungen erkannt werden und notwendige Schritte zur weiteren Abklärung und Unterstützung in die Wege geleitet werden können.
  • Schulärzte und Schulärztinnen beraten Schüler/innen, wenn diese sich mit Fragen und Problemen vertraulich an sie wenden. Sie führen keine Behandlungen durch, außer in Notfällen. Sie geben Empfehlungen für die weitere Abklärung durch Haus- und Fachärzte oder andere Gesundheitseinrichtungen.
  • Sie fungieren als Berater der Schulleitung, der Lehrpersonen und der schulpartnerschaftlichen Gremien in allen gesundheitlichen Fragen der Schüler/innen, soweit Unterricht und Schulbesuch betroffen sind.
  • Schulärzte und Schulärztinnen arbeiten mit anderen medizinischen Einrichtungen und mit der Schulpsychologie-Bildungsberatung zusammen. Sie sind häufig erste Anlaufstelle bei Problemen und stellen daher eine wichtige Schnittstelle zu allen Beratersystemen der Schule dar.

Für wen stellen Schulärzte und Schulärztinnen ihre Leistungen zur Verfügung?

  • Schulärzte und Schulärztinnen sind medizinische Berater und Gutachter der Schulleitung.
  • Sie beraten die Lehrpersonen bei allen medizinischen Fragen die Schüler/innen betreffend und unterstützen bei der Gesundheitserziehung.
  • Schulärzte und Schulärztinnen sind niederschwellige Anlaufstelle für Schülerinnen und Schüler mit Problemen; sie unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht.
  • Zudem informieren und beraten sie Eltern und Erziehungsberechtigte, insbesondere bei jüngeren Schüler/innen.
  • Eltern, insbesondere wenn ihre Kinder unter chronischen Krankheiten oder anderen gesundheitlichen Beeinträchtigungen leiden. Gespräche mit der Schulärztin / dem Schularzt sind vertraulich, Informationen dürfen nur mit Einverständnis weitergegeben werden.
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