ALLGEMEINE INFORMATIONEN FÜR EXTERNISTEN

Externistenprüfungen können über eine Schulstufe einer Schulart, einen Unterrichtsgegenstand, oder in Form einer Externistenreifeprüfungabgelegt werden.

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Voraussetzungen

Voraussetzung für die Zulassung zu einer Externistenprüfung der Oberstufe ist der positive Abschluss der 8. Schulstufe.Prüfungskandidaten/-innen haben ein Ansuchen um Zulassung zu einer Externistenprüfung schriftlich an der Schule einzubringen. Entsprechende Formulare sind auf der Schulhomepage verfügbar.
Das Ansuchen auf Zulassung zur Externistenprüfung für SchüerlInnen im häuslichen Unterricht muss spätestens bis Ende Dezember gestellt werden. Später eintreffende Ansuchen werden nicht mehr angenommen.

Dokumente

Zur Anmeldung sind folgende Dokumente mitzubringen:

  • Lichtbildausweis
  • Kopie der Geburtsurkunde
  • Kopie einer Urkunde über allfälligen Namenswechsel
  • Nachweis des positiven Abschlusses der 8. Schulstufe (im Original und in Kopie) im Falle einer Externistenprüfung über eine Schulstufe der Oberstufe
  • Eventuell Zeugnisse höherer Schulstufen, um Stoffanrechnungen zu erhalten (im Original und in Kopie)
  • Nachweis über die Beendigung des Schulbesuchs an der zuletzt besuchten höheren Schule (im Original und in Kopie)
  • Bewilligung des häuslichen Unterrichts, sofern keine öffentliche Schule besucht wird (im Original und in Kopie)

Bei der Anmeldung fallen Gebühren an, die sich auf € 14,30 für das Ansuchen und je € 3,90 für jedes Dokument im Original belaufen. Die Gebühren sind auf das Konto der Schule lautend auf BG/BRG Wieselburg IBAN AT 73 0100 0000 0538 0323 [Zahlungsreferenz: Externistenprüfung, Vor- und Zuname Kandidat/in] einzuzahlen.

Das Ansuchen um Zulassung ist bei Kandidaten/innen, welche die Volljährigkeit noch nicht erreicht haben, ist sowohl vom Kandidaten/von der Kandidatin selbst als auch von einem Erziehungsberechtigten zu unterschreiben.
Das Ansuchen ist vollständig ausgefüllt im Sekretariat abzugeben. Innerhalb von zwei bis drei Monaten wird ein Zulassungsbescheid ausgestellt, der eine Auflistung aller Prüfungen enthält, die zu absolvieren sind. Erst nach Erhalt des Zulassungsbescheides kann eine Anmeldung zu entsprechenden Prüfungen erfolgen.

Externistenprüfung über eine Schulstufe

Prüfungskandidaten/-innen haben Prüfungen in allen Pflichtgegenständen der betreffenden Schulstufe innerhalb eines Schuljahres abzulegen. Handelt es sich um eine(n) noch schulpflichtige(n) Kandidaten/-in sind alle Prüfungen ausschließlich in den Monaten Mai und Juni zu absolvieren. Die Prüfungen werden in den jeweiligen Schularbeitsfächern schriftlich und mündlich, in Nebenfächern nur mündlich bzw. praktisch durchgeführt. Die Dauer einer schriftlichen Prüfung entspricht der längsten Schularbeit in der betreffenden Schulstufe. Eine mündliche Prüfung besteht aus zwei voneinander unabhängigen Fragestellungen.

Im Ansuchen um Zulassung zur Externistenprüfung über eine Schulstufe ist die gewünschte Schulform und die Schulstufe anzugeben.
In der Oberstufe der AHS muss man sich ab der 11. Schulstufe zwischen Musik und Bildnerischer Erziehung entscheiden. Der gewünschte Gegenstand ist im Ansuchen anzukreuzen.
Ansuchen um Zulassung zur Externistenprüfung (ausdrucken und handschriftlich ausfüllen)
Ansuchen um Zulassung zur Externistenprüfung (am Computer ausfüllen und dann ausdrucken)

Externistenprüfung über einen Unterrichtsgegenstand

Im Ansuchen um Zulassung zur Externistenprüfung über einen Unterrichtsgegenstand ist die gewünschte Schulform, die Schulstufe und der Unterrichtsgegenstand anzugeben.
  Ansuchen um Zulassung zur Externistenprüfung über einen Unterrichtsgegenstand  (ausdrucken und handschriftlich ausfüllen)
  Ansuchen um Zulassung zur Externistenprüfung über einen Unterrichtsgegenstand  (am Computer ausfüllen und dann ausdrucken)

Externistenreifeprüfung

Mit der erfolgreichen Ablegung der Externistenreifeprüfung werden alle Berechtigungen erworben, die mit einer Reifeprüfung einhergehen.
Vor der eigentlichen Hauptprüfung (Reifeprüfung) sind Zulassungsprüfungen über alle im Lehrplan vorgesehenen Pflichtgegenstände der gesamten Oberstufe erfolgreich abzulegen.
Zulassungsprüfungen sind in Schularbeits- bzw. Schwerpunktfächern schriftlich und mündlich abzulegen, in Nicht-Schularbeitsfächern mündlich bzw. praktisch. Die Dauer einer schriftlichen Prüfung entspricht der längsten Schularbeit in der 12. Schulstufe. Eine mündliche Prüfung besteht aus zwei voneinander unabhängigen Fragestellungen. Der Kernstoff zu den einzelnen Prüfungsgegenständen ist auf der Schulhomepage abrufbar. Eine Einschränkung des Prüfungs-gebiets der Zulassungsprüfungen kann unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. nach Vorlage anrechenbarer Zeugnisse) gewährt werden.
Weiters sind Zulassungsprüfungen über Wahlpflichtgegenstände im Ausmaß von sechs Wochenstunden zu absolvieren. Hier sind zwei unterschiedliche Gegenstände zu wählen, einer davon einjährig (zwei Wochenstunden) und einer zweijährig (vier Wochenstunden). In diesen Wahlpflichtgegenständen sind Themen auszuarbeiten, die Behandlung eines Themas soll in etwa vier Seiten umfassen. Im einjährigen Wahlpflichtgegenstand sind drei Themen zu behandeln, im zweijährigen sind es sechs Themen. Die Themen können je nach Prüfer entweder selbst gewählt werden oder sind einem vorgegebenen Themenpool zu entnehmen. Die gewählten Themen müssen spätestens 3 Monate vor Prüfungstermin vom Prüfer/von der Prüferin bewilligt werden. Die ausgearbeiteten Themen sind mindestens 2 Wochen vor Prüfungstermin dem Prüfer/der Prüferin zu übermitteln. 
Im Zuge der Externistenreifeprüfung ist eine vorwissenschaftliche Arbeit (VWA) über ein selbst gewähltes Thema zu verfassen. Im Ansuchen ist bereits ein Themenvorschlag anzugeben. Das Thema kann nach Erhalt des Zulassungsbescheides nicht mehr geändert werden.Im Zuge der Externistenreifeprüfung ist eine vorwissenschaftliche Arbeit (VWA) über ein selbst gewähltes Thema zu verfassen. Im Ansuchen ist bereits ein Themenvorschlag anzugeben. Das Thema kann nach Erhalt des Zulassungsbescheides nicht mehr geändert werden.Das Formular zur VWA ist gemeinsam mit dem Ansuchen um Zulassung zur Externistenreifeprüfung vollständig ausgefüllt abzugeben. Die fertiggestellte Arbeit ist digital (auf USB-Stick) und in Form von zwei gedruckten und gebundenen Exemplaren spätestens bei der Anmeldung zur Reifeprüfung in der Prüfungskommission abzugeben. Die Präsentation der VWA erfolgt im Rahmen der mündlichen Reifeprüfung. Nähere Informationen finden Sie im Bereich Externisten unter VWA.

Das Ansuchen hat die Gegenstände der schriftlichen und mündlichen Teilprüfungen der Reifeprüfung zu beinhalten. Es besteht die Wahl zwischen drei schriftlichen und drei mündlichen Teilprüfungen oder vier schriftlichen und zwei mündlichen Teilprüfungen.Schriftlich sind in jedem Fall die Gegenstände Deutsch, lebende Fremdsprache und Mathematik zu wählen. Als vierte schriftliche Klausur kann eine weitere Sprache oder ein Schwerpunktfach des betreffenden Zweiges gewählt werden (z.B. Darstellende Geometrie, Biologie und Umweltkunde oder Physik im RG mit naturwissenschaftlichem Schwerpunkt …)

Nach positiver Absolvierung aller Zulassungsprüfungen kann eine Anmeldung zur Reifeprüfung erfolgen. Das Formular zur Anmeldung zur Reifeprüfung ist vollständig ausgefüllt an der Schule einzureichen. Mit der Anmeldung ist auch die fertiggestellte VWA einzureichen. Anmeldungen für den Haupttermin (Mai) haben bis spätestens Anfang Jänner zu erfolgen, für den 1. Nebentermin (September) bis spätestens Anfang Juni, für den 2. Nebentermin (Jänner) bis spätestens Anfang November.

  Ansuchen um Zulassung zur Externistenreifeprüfung (ausdrucken und handschriftlich ausfüllen)
  Ansuchen um Zulasung zur Externistenreifeprüfung (am Computer ausfüllen und dann ausdrucken)
Die Themenpools für die Reifeprüfung werden nach Anmeldung übermittelt.

Prüfungskandidaten/-innen dürfen zum Zeitpunkt der Hauptprüfung nicht jünger sein als Schüler/-innen bei Absolvierung des betreffenden Bildungsgangs.

Externistenprüfungskommission am BG/BRG Wieselburg

Leiterinnen der Prüfungskommission: Dir. Mag. Sigrid Fritsch und Mag. Hannelore Zeilinger MEd 
07416-52455
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Sekretariat: Erika Köberl und Christoph Selmann
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Dokumente und entsprechende Ansuchen werden im Sekretariat entgegengenommen. Für Beratungsgespräche und sonstige Informationen stehen Ihnen Frau Dir. Mag. Sigrid Fritsch und Frau Mag. Hannelore Zeilinger MEd zur Verfügung.
Anmeldungen schriftlich per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Bei Verhinderung ist eine schriftliche Abmeldung per Mail an oben genannte Adresse erforderlich. Erfolgt die Abmeldung innerhalb der letzten vier Tage vor Prüfungstermin, ist eine ärztliche Bestätigung vorzulegen.

Ein Nichterscheinen ohne vorherige schriftliche Abmeldung bedingt eine Sperre für den nächsten Prüfungstermin.

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