ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUR BERUFSREIFEPRÜFUNG

1. Allgemeines

Die Berufsreifeprüfung (BRP) ist eine Externistenprüfung. Es gelten die Vorschriften über Externistenprüfungen (§ 42 SchUG und Externistenprüfungsverordnung idgF). Nachfolgend finden Sie allgemeine Informationen zur Berufsreifeprüfung.

1.1 Voraussetzungen

Für die Zulassung zur BRP muss eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein: Zur Berufsreifeprüfung kann antreten, wer eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt:

  • Lehrabschlussprüfung nach dem Berufsausbildungsgesetz
  • Facharbeiterprüfung nach dem Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz
  • mindestens dreijährige mittlere Schule,
  • mindestens dreijährige Ausbildung nach dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz
  • mindestens 30 Monate umfassende Ausbildung nach dem Bundesgesetz über die Regelung des medizinisch-technischen Fachdienstes und der Sanitätshilfsdienste (MTF-SHD-G)
  • Meisterprüfung nach der Gewerbeordnung 1994
  • Befähigungsprüfung nach der Gewerbeordnung 1994
  • land- und forstwirtschaftliche Meisterprüfung nach dem Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz
  • Dienstprüfung gemäß Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 bzw. Vertragsbedienstetengesetz 1948 für eine entsprechende oder höhere Einstufung in die Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen jeweils gemeinsam mit einer tatsächlich im Dienstverhältnis verbrachten Dienstzeit von mindestens drei Jahren nach Vollendung des 18. Lebensjahres,
  • erfolgreicher Abschluss sämtlicher Pflichtgegenstände in allen Semestern der 10. und 11. Schulstufe einer berufsbildenden höheren Schule oder einer höheren Anstalt der Lehrer- und Erzieherbildung jeweils gemeinsam mit einer mindestens dreijährigen beruflichen Tätigkeit sowie erfolgreicher Abschluss aller Module über Pflichtgegenstände der ersten vier Semester einer berufsbildenden höheren Schule für Berufstätige oder einer höheren Anstalt der Lehrer- und Erzieherbildung für Berufstätige,
  • erfolgreicher Abschluss eines gemäß Studienförderungsgesetz 1992 durch Verordnung des zuständigen Bundesministers genannten Hauptstudienganges an einem Konservatorium,
  • erfolgreicher Abschluss eines mindestens dreijährigen künstlerischen Studiums an einer Universität oder an einer Privatuniversität gemäß Universitäts-Akkreditierungsgesetz, für welches die allgemeine Universitätsreife mittels positiv beurteilter Zulassungsprüfung nachzuweisen war,
  • erfolgreicher Abschluss einer Ausbildung zur Heilmasseurin/zum Heilmasseur gemäß dem Bundesgesetz über die Berufe und die Ausbildung zum medizinischen Masseur und Heilmasseur (MMHmG)
  • erfolgreicher Abschluss einer Ausbildung in der medizinischen Fachassistenz gemäß Medizinische Assistenzberufe-Gesetz (MABG)
  • erfolgreicher Abschluss einer Ausbildung in der Pflegefachassistenz gemäß Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG)

2. Zulassung zur Berufsreifeprüfung

Es ist ein Ansuchen, um Zulassung einzubringen. Die erforderlichen Fachprüfer stehen an unserer Schule zur Verfügung.

Dieses Ansuchen hat zu enthalten:
a. Nachweis der persönlichen Voraussetzungen (siehe 1.1) sowie das Geburtsdatum und die Sozialversicherungsnummer.
b. Wahl, ob die Teilprüfung „lebende Fremdsprache“ schriftlich oder mündlich abgelegt wird
c. Angaben zur Teilprüfung aus dem Fachbereich (falls erwünscht)
d. Eventuell die in Aussicht genommene Anerkennung von Prüfungen
e. Beabsichtigter Zeitpunkt der vor der Kommission abzulegenden Teilprüfungen der BRP

Bitte verwenden Sie für Ihr Ansuchen das Formular: ANSUCHEN UM ZULASSUNG ZUR BERUFSREIFEPRÜFUNG

Ansuchen um Zulassung zur Berufsreifeprüfung (ausdrucken und handschriftlich ausfüllen)

Ansuchen um Zulassung zur Berufsreifeprüfung (am Computer ausfüllen und dann ausdrucken)

3. Inhalt und Umfang

Bei einer Berufsreifeprüfung müssen vier Teilprüfungen abgelegt werden: Bitte geben Sie am Formular an welche Teilprüfung(en) Sie an der Externistenschule ablegen möchten.

Deutsch (fünfstündige schriftliche standardisierte Klausurarbeit und mündliche Prüfung; eine negative schriftliche Klausurarbeit kann durch eine positive mündliche Prüfung ausgeglichen werden)
Mathematik(viereinhalbstündige schriftliche standardisierte Klausurarbeit)
Lebende Fremdsprache (entweder fünfstündige schriftliche standardisierte Klausurarbeit oder mündliche Prüfung)
Fachbereichsprüfung (entweder fünfstündige schriftliche Klausurarbeit und mündliche Prüfung oder Durchführung einer Projektarbeit mit Präsentation und Diskussion)

Die Teilprüfungen können alle auf einmal oder zeitlich getrennt voneinander abgelegt werden. Für jene Teilprüfungen, die innerhalb von fünf Jahren ab dem Zeitpunkt der Zulassung abgelegt werden, werden jene Lehrpläne und Prüfungsvorschriften angewendet, die zum Zeitpunkt der Zulassung anzuwenden waren; nach diesem Zeitpunkt ist nach den jeweils geltenden Bestimmungen vorzugehen.

Eine zeitliche Limitierung für das Ablegen der einzelnen Teilprüfungen bzw. der Berufsreifeprüfung insgesamt ist nicht vorgesehen. Erfolgreich abgelegte Teilprüfungen nach nicht mehr geltenden Vorschriften gehen nicht verloren.

Bitte verwenden Sie für Ihre Anmeldung zur Teilprüfung das beiliegende Formular: ANMELDUNG ZUR TEILPRÜFUNG DER BERUFSREIFEPRÜFUNG

Ansuchen zur Teilprüfung der Berufsreifeprüfung (ausdrucken und handschriftlich ausfüllen)

Ansuchen zur Teilprüfung der Berufsreifeprüfung (am Computer ausfüllen und dann ausdrucken)

Die Zulassung muss vor der ersten Teilprüfung an Sie zugestellt sein.Bitte bringen Sie daher Ihr Zulassungsansuchen frühzeitig ein.

Bei Fragen steht die Externistenkommission des Gymnasiums Wieselburg zur Verfügung.

Direktorin Mag. Sigrid Fritsch (Vorsitzende)
Mag. Richard Wiesinger
Mag. Hannelore Zeilinger MEd
BG/BRG Wieselburg
Erlaufpromenade 1
3250 Wieselburg
00437416 52455
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Der Eintritt in das Prüfungsgebäude ist nur mit gültigem 3G Nachweis möglich.

Download des Informationsblattes zur Berufsreifeprüfung

Download des Informationsblattes: Gebühren Berufsreifeprüfung

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